Informationen

Zuständigkeiten

Abteilung
Hundekontrollstelle
Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde

Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der Amicus registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der Amicus.

Meldepflicht an die Gemeinden

Wie bis anhin sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Sie können uns die Meldung telefonisch (058 346 01 16) oder per Bitte Javascript aktivieren! mitteilen.