Hundesteuern

Zuständigkeiten

Abteilung
Hundekontrollstelle

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden ist für alle Hunde ab dem 5. Monat pro Kalenderjahr eine Hundesteuer zu entrichten. Dem Hundehalter/in wird bis spätestens März des laufenden Jahres eine Rechnung der Hundesteuerbezugsstelle zugestellt.

Die Hundesteuer beträgt:
für einen Hund CHF 100.00
für jeden weiteren im gleichen Haushalt wohnenden Hund CHF 150.00