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Hundesteuern
Zuständigkeiten
Abteilung |
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Hundekontrollstelle |
Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden ist für alle Hunde ab dem 5. Monat pro Kalenderjahr eine Hundesteuer zu entrichten. Dem Hundehalter/in wird bis spätestens März des laufenden Jahres eine Rechnung der Hundesteuerbezugsstelle zugestellt.
Die Hundesteuer beträgt:
für einen Hund CHF 100.00
für jeden weiteren im gleichen Haushalt wohnenden Hund CHF 150.00