Adressauskünfte

Zuständigkeiten

Abteilung
Einwohnerdienste

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.

Ebenfalls dürfen wir aus Datenschutzgründen keine telefonischen Auskünfte über Personen erteilen. Eine Anfrage kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zusätzlich wird ein schriftlicher Interessennachweis benötigt. Für die Anfrage wird eine Gebühr von CHF 10.00 erteilt. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.