Adressauskünfte

Zuständigkeiten

Abteilung
Einwohnerdienste

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.

Ebenfalls dürfen wir aus Datenschutzgründen keine telefonischen Auskünfte über Personen erteilen. Eine Anfrage kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zusätzlich wird ein schriftlicher Interessennachweis benötigt. Für die Anfrage wird eine Gebühr von CHF 10.00 erteilt. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Ausländerausweis

Zuständigkeiten

Abteilung
Einwohnerdienste

Der Ausländerausweis ist ein Ausweis, der für dauerhaft oder vorübergehend in der Schweiz lebende Ausländer vom Staatssekretariat für Migration ausgestellt wird

Jeder Ausländer ist zur Anwesenheit in der Schweiz berechtigt, wenn er eine gültige Bewilligung besitzt, oder wenn er nach dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer keiner Bewilligung bedarf. Bei den Bewilligungsarten wird seit 1. Juni 2002 (Inkrafttreten der bilateralen Verträge) zwischen EG/EFTA-Staatsangehörigen und sogenannten Drittstaaten unterschieden. EG/EFTA-Bewilligungen sind in der ganzen Schweiz gültig. Bewilligungen für Ausländer aus Drittstaaten sind nur in jenem Kanton gültig, der die Bewilligung ausgestellt hat.

Besuchervisum

Zuständigkeiten

Abteilung
Einwohnerdienste

Ein Besuchsaufenthalt in der Schweiz bzw. im Schengenraum ist bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich.

Eine visumspflichtige Person, die als Besucher in die Schweiz einreisen möchte, muss sich zuerst bei der Schweizer Botschaft ihres Heimatlandes melden. Dort wird entschieden, ob der Gast eine Verpflichtungserklärung benötigt, damit er das Visum erhält.

Merkblätter:

Merkblatt zur Einreise in den Schengenraum / Visumverfahren

Merkblatt zum Einladungsschreiben

Merkblatt zur Verpflichtungserklärung

Hilfstabelle "Nachweis finanzieller Verpflichtungen"

      Hundesteuern

      Zuständigkeiten

      Abteilung
      Hundekontrollstelle

      Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden ist für alle Hunde ab dem 5. Monat pro Kalenderjahr eine Hundesteuer zu entrichten. Dem Hundehalter/in wird bis spätestens März des laufenden Jahres eine Rechnung der Hundesteuerbezugsstelle zugestellt.

      Die Hundesteuer beträgt:
      für einen Hund CHF 100.00
      für jeden weiteren im gleichen Haushalt wohnenden Hund CHF 150.00

      Identitätskarte (ID)

      Zuständigkeiten

      Abteilung
      Einwohnerdienste

      Identitätskarten für Erwachsene sind 10 Jahre gültig. Identitätskarten für Kinder sind 5 Jahre gültig. 

      Eine neue Identitätskarte ist persönlich bei den Einwohnerdiensten zu beantragen. Wird gleichzeitig ein neuer Pass benötigt, muss beides über die Kantonale Ausweisstelle beantragt werden. Für die Ausstellung einer Identitätskarte benötigen die Einwohnerdienste Tobe-Tägerschen ein Passfoto (Fotoanforderungen gemäss unten stehende PDF-Datei), die alte Identitätskarte, sowie die Unterschrift der antragsstellenden Person. Minderjährige benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

      Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten


      Gebühr: 
      Kinder CHF 35.00 (Porto Fr. 5.-- inkl.)
      Erwachsene CHF 70.00 (Porto Fr. 5.-- inkl.)

      Informationen

      Zuständigkeiten

      Abteilung
      Hundekontrollstelle
      Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde

      Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der Amicus registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der Amicus.

      Meldepflicht an die Gemeinden

      Wie bis anhin sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Sie können uns die Meldung telefonisch (058 346 01 16) oder per Bitte Javascript aktivieren! mitteilen.