Abwasser

Abwasser wird gesammelt und gereinigt 

Die Siedlungsentwässerung regelt die Abwasserentsorgung zur Entwässerung von Grundstücken, Liegenschaften und Verkehrsflächen von Baugebieten oder Weilern, bis hin zu Einzelanwesen ausserhalb der Bauzonen. Nicht verschmutztes Regenwasser soll versickert werden oder in Oberflächengewässer eingeleitet werden, wo nötig mit Rückhaltemassnahmen zur Vergleichmässigung des Abflusses zwecks Schonung der Gewässer. Wo dies nicht möglich ist, entscheidet die Baubehörde (Gemeinderat) über andere Massnahmen.


Wohin mit dem Abwasser

Die Politische Gemeinde Tobel-Tägerschen entwässert das Schmutzwasser über das gemeindeeigene Kanalsystem in die Kanäle des Abwasserverbandes Lauchetal-Murgtal zur Kläranlage in Matzingen. Das Meteorwasser welches nicht in die Mischwasserkanäle gelangt, wird im Ortsteil Tägerschen in den Kaabach und im Ortsteil Tobel in die Hartenau geleitet.


Misch- oder Trennsystem

Die Art der Entwässerung der Bauzonen bzw. Siedlungsflächen durch die öffentlichen Kanalisationsanlagen der Gemeinde erfolgt entweder nach dem Mischsystem oder nach dem Trennsystem bzw. – neueren Erkenntnissen und der Gewässerschutzgesetzgebung folgend – nach modifizierten Varianten dieser Systeme. Welche Flächenanteile innerhalb Gemeindegebiet nach welchem System entwässert werden, ist im «Generellen Entwässerungsplan» (GEP) der Gemeinde festgelegt. Nach den Vorgaben des GEP hat sich die Erschliessungs- bzw. Quartierplanung und schliesslich die Grundstücksentwässerung bzw. der Eigentümer der einzelnen Liegenschaft zu richten.


Abwasser von Baustellen

Die SIA-Empfehlung 431 „Entwässerung von Baustellen" zeigt, wie die Abwässer zu behandeln und zu entsorgen sind. Trotzdem passieren immer wieder Gewässerverschmutzungen durch? Unwissenheit und Fahrlässigkeit, oder wegen grober Missachtung der Vorschriften aufgrund von Profitdenken. Wird das Abwasser von Baustellen in eine Meteor- bzw. Regenwasserleitung, die üblicherweise direkt in ein Gewässer führt, abgeleitet, ist die Gewässerverschmutzung unvermeidlich. Wird auf Absetzbecken verzichtet, kann die Kanalisation oder Abwasserreinigungsanlage mit Baustellenschlamm in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Weiter können wassergefährdende Flüssigkeiten oder Stoffe den Baugrund und das Grundwasser derart verschmutzen, dass danach ein belasteter Standort (Altlast) vorliegt. Die Baustellenentwässerung ist daher von der Bauverwaltung oder dem von der Gemeinde beauftragten Ingenieur vor Inbetriebnahme derselben zu kontrollieren. Während dem Baufortschritt sind periodische Kontrollen angebracht, da unterschiedliche Unternehmer nacheinander tätig sind und Abwasser aus ihren Bauprozessen anfällt.