Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und ausweisen können.
Brieflich abstimmen
Folgendes gilt zu beachten:
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Legen Sie Ihre ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
- Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert und Ihren unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Antwortkuvert darf nur das Material einer Person enthalten.
- Das Antwortkuvert kann in den Briefkasten «Abstimmung» der Politischen Gemeinde eingeworfen werden oder ausreichend frankiert der Post übergeben werden.
- Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde eingetroffen sein.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- der Stimm- und Wahlzettel nicht ins Stimmzettelkuvert eingelegt sind
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist
- die Sendung mehr Stimmzettelkuverts als Stimmrechtsausweise enthält
- das Stimmzettelkuvert auch den Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmzettelkuvert mehr als einen Wahlzettel pro Wahl enthält