
Wichtige «tierische» Verhaltensregeln für die Ferien im Ausland!
Sommerzeit ist Reise- und Ferienzeit. Damit die Ferien im Ausland und auch nach der Rückkehr in die Schweiz, kein unerfreuliches Ende nehmen, gilt es einige Hinweise zu beachten. Das Veterinäramt des Kantons Thurgau informiert über die wichtigsten Verhaltensregeln im Umgang mit Tieren und Tierprodukten.
In vielen beliebten Feriendestinationen grassieren verschiedene Tierseuchen, die bei uns nicht vorkommen oder ausgerottet sind. In Ungarn und der Slowakei kam es dieses Jahr bspw. zu einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS). Ebenso ist seit einigen Jahren in ganz Osteuropa, sowie in Mitteldeutschland und Norditalien die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf dem Vormarsch. Bei beiden Krankheiten handelt es sich um hochansteckende Tierseuchen, die für den Menschen zwar nicht eine unmittelbare Gefahr darstellen, ein Ausbruch in den hiesigen Tierbeständen hätte aber katastrophale Auswirkungen. Betroffene Tierbestände müssten getötet und entsorgt werden. «Das will niemand», sagt Robert Hess, Leiter des Veterinäramts. Die Einschleppung solcher Tierseuchen erfolgt oft über aus dem Ausland eingeführte Tiere, Lebensmittel und andere tierische Produkte. «Bereits ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann genügen, um das Virus einzuschleppen», so Hess weiter. Dies gelte es zu verhindern. «Verzichten Sie auf das Einführen von tierischen Lebensmitteln. Geniessen Sie die lokalen kulinarischen Spezialitäten lieber direkt vor Ort, dort schmecken sie eh am besten!», ergänzt Hess.
Vorsicht Tollwut!
Es gibt aber auch Tierseuchen, die für den Menschen eine unmittelbare Gefahr darstellen - so etwa die Tollwut. «Tollwut ist eine sehr gefährliche Krankheit, welche auch für Menschen tödlich sein kann», sagt Robert Hess. In der Schweiz ist diese Seuche zwar seit Jahrzehnten ausgerottet, gerade in vielen afrikanischen, asiatischen und lateinamerikanischen Ländern ist die Tollwut aber nach wie vor weit verbreitet. Dort ist daher besondere Achtsamkeit geboten: Häufige Träger sind Wildtiere, aber gerade auch streunende Hunde und Katzen tragen massgeblich zur Verbreitung und möglichen Ansteckung des Menschen bei. So wurde vor rund einer Woche bekannt, dass eine Schweizer Urlauberin in Marokko verstorben ist. Medienberichten zufolge war die Frau zuvor von einem streunenden Hund gekratzt worden, der möglicherweise an Tollwut erkrankt war. Hess erklärt: «Mittels Impfung kann man sich zwar prophylaktisch vor Tollwut schützen, ist die Krankheit aber erst einmal ausgebrochen, verläuft sie fast ausnahmslos tödlich.»
Tiere sind keine Souvenirs!
Immer wieder werden auch lebende Tiere aus Ferienländern mitgebracht, ohne die geltenden tierseuchenpolizeilichen Vorschriften einzuhalten – ob aus falsch verstandenem Mitleid, fahrlässigem Spontankauf oder im Glauben, ihnen ein vermeintlich besseres Leben zu ermöglichen. Oft ist indes genau das Gegenteil die Konsequenz: Häufig müssen nämlich illegal eingeführte Tiere beschlagnahmt und eingeschläfert werden, weil sie Tierseuchen in die Schweiz einschleppen können und so ein hohes Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen. Die entstehenden Kosten trägt diejenige Person, die das Tier importiert hat. Der Appell von Robert Hess ist daher deutlich: «Ein Tier ist kein Souvenir. Urlauberinnen und Urlauber sollen keine Tiere aus den Ferien mitbringen. Wer sich nicht daran hält, gefährdet nicht nur das Tier, sondern auch sich selbst und sein Umfeld. Man tut also weder sich noch den Tieren einen Gefallen.»
Reisen ins Ausland - Die wichtigsten (tierischen) Verhaltensregeln im Überblick:
- Vermeiden Sie den Kontakt zu streunenden und wilden Tieren.
- Sollten Sie von einem Tier gebissen oder gekratzt werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Behandlung.
- Bringen Sie keine Tiere oder Tierprodukte mit nach Hause.
- Lassen Sie sich gegen Tollwut impfen, falls Sie beabsichtigen, in ein Tollwutrisikoland zu reisen.
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