Erneuerbar heizen – Kosteneinsparung über die Jahre

Ist die Heizung um die 10 Jahre alt, lohnt es sich für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bereits, sich mit dem Heizungsersatz auseinanderzusetzen. Dabei empfiehlt es sich, eine kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen» in Anspruch zu nehmen.

Der Heizungsersatz ist eine der grossen Investitionen in einer Liegenschaft. Er hat 15 bis 20 Jahre lang Einfluss auf die Heizkosten und den CO2-Ausstoss eines Gebäudes. Im Kanton Thurgau gibt das Energiegesetz seit diesem Jahr vor, dass beim Heizungsersatz ein Anteil von 15 % des Energiebedarfs einzusparen oder mit erneuerbaren Energien zu decken ist. Wer eine erneuerbare Heizung, also beispielsweise eine Holzfeuerung oder eine Wärmepumpe besitzt und diese mit demselben System ersetzen möchte, erfüllt diese Vorgabe. Doch heizt gemäss Bundesamt für Statistik fast 65 % der Schweizer Bevölkerung mit einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Hier setzt die schweizweit kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen» des Bundesprogramms EnergieSchweiz an. Ausgebildete Fachleute nehmen sich 1 ½ Stunden Zeit, analysieren vor Ort das Gebäude und erörtern mit den Gebäudebesitzerinnen und Gebäudebesitzern das passende erneuerbare Heizsystem. Für Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Sonnenkollektoren und, sofern vorhanden, Anschlüsse an Wärmenetze, sprechen neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben auch finanzielle Gründe. Die Impulsberatung zeigt auf: Werden Investitions- und Betriebskosten beim Heizungsersatz einbezogen, so sind erneuerbare Systeme über die ganze Lebensdauer gerechnet kostengünstiger als Öl- oder Gasheizungen. Hinzu kommen Steuerabzüge sowie Fördergelder. Der Kanton unterstützt beispielsweise den Ersatz einer fossil betriebenen Heizung oder einer ortsfesten Elektroheizung durch eine Wärmepumpe mit 9000 Franken (vgl. auch Kasten). Die Fachleute des «eteam – ihre energieberatung» bieten neutrale Energieberatung im Kanton und sind für die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ausgebildet. Ein Beratungstermin lässt sich unter www.eteam-tg.ch vereinbaren. 

Anreiz für den Heizungsersatz

Seit diesem Jahr verstärkt das Impulsprogramm des Bundes unter anderem die Förderung des Ersatzes von grossen Öl- und Gasfeuerungen sowie von (dezentralen) Elektroheizungen durch erneuerbare Systeme in den Kantonen. So erhalten Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer beispielsweise bei der Erstinstallation des Wärmeverteilsystems beim Ersatz von dezentralen Elektrodirektheizungen beziehungsweise dezentralen fossilen Heizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mindestens 15'000 Franken Förderung pro Gebäude. Die detaillierten Informationen und die weiteren Förderbereiche sind zu finden unter: www.energie.tg.ch / Förderprogramm